Der Anschluß der Sudetenlande 1938

Die Deutschen in der Tschechoslowakei

Der Name Sudetendeutsche leitet sich von ihrer Heimat, den Sudeten ab, wie die Gebirge rund um Böhmen und Mähren bis 1945 heißen. Ab 1204 rufen böhmische Könige deutsche Bauern, Handwerker und Kaufleute zur Aufsiedlung und Entwicklungshilfe in ihr Land, wodurch die Randgebiete Böhmens und Mährens und einige Sprachinseln im Lande deutsch besiedelt werden und es über 700 Jahre bleiben. Die Deutschen sind dort, wie die Tschechen, Angehörige des Habsburger Reichs. So ist es nur natürlich, daß sie sich nach der Zerschlagung Habsburgs zunächst Österreich zugehörig fühlen. Am 29. Oktober 1918, nach dem Untergang der Habsburg-Monarchie, rufen die Abgeordneten der deutschsprachigen Wahlkreise Böhmens, Nordmährens und Österreichisch-Schlesiens die „Provinz Deutschböhmen“ aus und teilen der Wiener Nationalversammlung und dem US-Präsidenten Wilson mit, daß die Provinz ein Teil Deutsch-Österreichs werden soll. Trotz dieses klaren Votums landen die Sudetendeutschen 1918 erst durch die militärische Gewalt der Tschechen und dann 1919 durch den Spruch der Siegermächte im Staat der Tschechen und Slowaken. 1918 nutzen tschechische Soldaten, die bisher Untertanen des Kaisers von Österreich waren, den Zusammenbruch der habsburgischen Armeen, bilden die „Tschechische Legion“, erobern die nun schutzlosen Randgebiete Böhmens und Mährens und schaffen damit Fakten gegen den Willen der dort lebenden Sudetendeutschen. Im Vertrag von St. Germain schreiben die Siegermächte diese Landeroberungen der Tschechen zu Lasten Österreichs später fest.

Tschechoslowakische Minderheitenpolitik

Die Tschechoslowakei ist ein erst 1919 entstandener Kunststaat. Der Doppelname Tschechoslowakei verweist nur auf die Völker der Tschechen und Slowaken. Er verschleiert, daß die größten Völker die Tschechen mit 6,7 Millionen Bürgern und die Sudetendeutschen mit 3,1 Millionen Bürgern sind. Das Leben der Sudetendeutschen in „ihrem“ neuen Staate erweist sich bald als unerfreulich. Staatsapparat, Polizei und Militär sind überwiegend tschechisch und spiegeln den Proporz der Völker in keiner Weise wider. Wirtschaft, Schulen und Verwaltung in den bis dahin rein und überwiegend deutsch bewohnten Städten und Gemeinden werden gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung und auch gegen die Garantien der Verfassung mit Nachdruck tschechisiert. 354 deutsche Volksschulen und 47 Mittelschulen müssen schließen. Etwa 40.000 deutsche Staatsbeamte werden aus dem Dienst entfernt. Die deutschen Städte werden umgetauft und erhalten tschechische Namen. Alle deutschen Landerwerbungen seit 1620 werden enteignet und an den tschechischen Bevölkerungsanteil „zurückerstattet” ( 1 ). Die Bestimmungen der Verträge von Saint-Germain und Trianon, die Tschechoslowakei zu einem Bundesstaat mit gleichen Rechten für alle Völker zu entwickeln, werden niemals umgesetzt. ( ( 1 ) 1620 war der protestantische Adel Böhmens nach einem Aufstand gegen das Kaiserhaus in Wien in der „Schlacht am Weißen Berge“ vernichtend geschlagen und anschließend im „Prager Strafgericht“ enteignet worden. Das damals in den Besitz des deutschen katholischen Adels übergegangene Land soll 1920 nach dem Willen der tschechischen Regierung wieder in tschechisches Eigentum übergehen. )

Die Sudetendeutsche Frage

In den 20er und 30er Jahren nimmt der Verdruß der Sudetendeutschen an der Vorherrschaft und an der Selbstbedienung der Tschechen in ihrem neuen Staate stetig zu. 1933 gelingt es einem 35jährigen Sudetendeutschen namens Konrad Henlein , die deutschsprachigen Bürger der Tschechoslowakei in einer Bewegung, die er die „Sudetendeutsche Heimatfront” nennt, zu sammeln. Henlein erkennt die Tschechoslowakei als den Staat der Sudetendeutschen an, doch er versucht, die Kultur, das Heimatrecht, die wirtschaftliche Stellung und die Arbeitsplätze der deutschen Bevölkerung in ihrem neuen Staate zu erhalten und, wo nötig, durchzusetzen. Aus der Sudetendeutschen Heimatfront bildet sich alsbald die “Sudetendeutsche Partei” (SdP), die schon bei den Mai-Wahlen 1935 stimmenstärkste Partei im Lande wird. Die Sudetendeutschen und die Slowaken drängen nun auf die in Saint-Germain versprochene innere Autonomie der Nationen im Vielvölkerstaate Tschechoslowakei.

Im Februar 1937 versucht Henlein, ein „Volksschutzgesetz” in die Prager National-versammlung einzubringen. Der Gesetzentwurf fordert die Autonomie der vielen Völker dieses Staates. Dem folgt ein ergebnisloses Gespräch Henleins mit Ministerpräsident Hodscha zur Frage der deutschen Selbstverwaltung. Weitere Gespräche zu dieser Frage lehnt Hodscha danach ab. Im Oktober kommt es im Wahlkampf zu Gemeindewahlen zur offenen Konfrontation zwischen Tschechen und Sudetendeutschen. Konrad Henlein , der zu der Zeit noch immer um die Zukunft der Deutschen innerhalb der Tschechoslowakei kämpft, schickt Staatspräsident Beneš nun ein förmliches Ultimatum mit der Aufforderung, die innere Autonomie der Sudetenlande zu erklären. Beneš würdigt Henleins Ultimatum nicht einmal einer Antwort. Da Henlein bei Hodscha und Beneš kein Gehör gefunden hat, richtet er am 19. November 1937 ein schriftliches Ersuchen an Hitler, die deutsche Bevölkerung in der Tschechoslowakei zu unterstützen Das ist sein erster Hilferuf nach außen, der letzte Schritt vor der offiziellen Bitte, die Sudetengebiete dem Deutschen Reiche anzugliedern.

Die deutsche Einmischung in die tschechische Sudetenkrise

und der Fall GRÜN

Schon am 5. November 1937 weiht Hitler die Spitzen der Wehrmacht erstmals in seine Absicht ein, die Tschechei eines Tages zu erobern und, wie vor 1918, in das Deutsche Reich einzugliedern. Aus einer Weisung an die Wehrmacht vom 21. Dezember 1937 entnimmt man, daß Hitler zu der Zeit noch keine schnelle Lösung anvisiert. Es heißt dort: „Entwickelt sich die politische Lage nicht oder nur langsam zu unseren Gunsten, so wird damit auch die Auslösung des Falles „Grün“ von unserer Seite her noch um Jahre hinausgeschoben werden müssen.“

Grün ist fortan der Tarnname der Wehrmacht für die Tschechoslowakei. Hitler läßt intern die Eroberung der Tschechoslowakei vorbereiten und verlangt nach außen und öffentlich nicht mehr, als daß die Staatsführung in Prag „die Sudetendeutschen anständig behandelt”. Am 21. April 1938 gibt Hitler dem Oberkommando der Wehrmacht den Auftrag, sich mit der Tschechoslowakei zu befassen und die Möglichkeit eines Angriffs gegen sie als sog. Studie GRÜN zu untersuchen.

Im Februar 1938 bieten Hodscha und Beneš den Sudetendeutschen Zugeständnisse bei der Pflege und Anerkennung der deutschen Sprache und Kultur an, doch sie verbinden dieses Angebot mit einer scharfen Zurückweisung aller Forderungen nach Autonomie der Nationen innerhalb der Tschechoslowakei. Die Anerkennung der deutschen Sprache und Kultur ist jedoch nur das, was den Sudetendeutschen nach der tschechoslowakischen Verfassung ohnehin schon zugestanden hätte. Die sudetendeutsche Bevölkerung ist nun mit kulturellen Zugeständnissen allein nicht mehr zu gewinnen. Arbeitslosigkeit und materielle Not der in ihren eigenen Gebieten vom tschechischen Staat wirtschaftlich benachteiligten Deutschen verschärfen den Konflikt. Am 20. Februar 1938 äußert sich Hitler zum ersten Male öffentlich zum Los der Deutschen in der Tschechoslowakei. Er fordert in einer Reichstagsrede das von Amerika proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für die Deutschen in Österreich und in der Tschechoslowakei. Hitler verlangt mit seiner Februar-Rede vor dem Reichstag noch keinen Anschluß. Er gießt kein Öl ins Feuer.

Die DAILY MAIL kommentiert den Zustand am 6. Mai 1938 in einem Leitartikel:

„Die Deutschen sind ein sehr geduldiges Volk. Ich kann mir auch nicht einen Augenblick lang vorstellen, daß Großbritannien zwanzig Jahre lang ruhig zugesehen hätte, wie drei und eine halbe Million Briten unter der Knute eines durch und durch verabscheuten Volkes lebten, das eine fremde Sprache spricht und eine völlig verschiedene nationale Weltanschauung hat. Soweit ich meine Landsleute kenne, wären sie nach wenigen Jahren gegen eine solche Vergewaltigung eingeschritten.”

Die Zuspitzung der Sudetenkrise 1938

Ab dem 24. April 1938 entwickelt die Sudetenfrage ihre eigene Dynamik. Henlein verkündet auf einem Parteitag der SdP in Karlsbad einen Forderungskatalog an die Prager Regierung. Er verlangt die volle Gleichberechtigung der deutschen Volksgruppe mit der tschechischen, eine deutsche Selbstverwaltung für die Angelegenheiten der Deutschen in den Sudetenlanden, einen gesetzlichen Schutz für die Deutschen und die volle Freiheit des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum und zur deutschen Weltanschauung. Er verlangt damit noch keinen Anschluß der Sudetenlande an das Deutsche Reich. Kaum daß das „Karlsbader Programm“ verkündet worden ist, verlangen die Slowaken, die Polen und die Ungarn in der Tschechoslowakei die gleiche Autonomie für sich. England und Frankreich drängen nun die Tschechoslowakei, mit den Sudetendeutschen zu verhandeln. Doch Henlein geht jetzt nicht mehr darauf ein. Im Mai 1938 werden bei Übergriffen 3 Sudetendeutsche getötet und 130 verletzt, viele davon schwer. Dazu kommen 40 Überfälle mit Mißhandlungen von sudetendeutschen Bürgern in der Tschechoslowakei.

Die Runciman-Mission

Präsident Beneš macht am 20. Mai die Armee der Tschechoslowakei mobil, beruft 180.000 Reservisten zu den Waffen und behauptet zur Begründung, Deutschland habe zuvor mobilgemacht. Das tschechische Kriegsministerium ergänzt, die deutsche Wehrmacht sei bereits mit 8 bis 10 Division auf dem Marsch zur Tschechoslowakei. Doch beide Nachrichten sind falsch. Beneš hat versucht, die Briten, Russen und Franzosen durch diesen Schachzug für sich und gegen Deutschland einzunehmen. Am 8. August 1938 entsendet die britische Regierung eine Kommission unter Sonderbotschafter Runciman nach Prag, um dort den Stand der sudetisch-tschechischen Differenzen zu ermitteln und, wenn nötig, zu vermitteln. Lord Runciman erfährt sehr schnell, daß ein Ausgleich zwischen Tschechen und Sudetendeutschen nicht mehr möglich ist. Sein Bericht vom 21. September 1938 fällt vernichtend für die Tschechen aus. Er gibt Henlein zwar die Alleinschuld für den letzten Abbruch der Gespräche. Doch im Runciman-Bericht steht auch:

„ Mein Eindruck ist, daß die tschechische Verwaltung im Sudetengebiet, wenn sie auch in den letzten 20 Jahren nicht aktiv unterdrückend und gewiß nicht “terroristisch” war, dennoch einen solchen Mangel an Takt und Verständnis und so viel kleinliche Intoleranz und Diskriminierung an den Tag legte, daß sich die Unzufriedenheit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich zu einem Aufstand fortentwickeln mußte. …Sogar“ so beklagt Runciman, “jetzt noch, zur Zeit meiner Mission, habe ich bei der tschechischen Regierung keinerlei Bereitwilligkeit gefunden, diesem Sachverhalt in erschöpfendem Maße abzuhelfen.”

Runciman schließt mit der Empfehlung, die Grenzbezirke mit überwiegend deutscher Bevölkerung unverzüglich von der Tschechoslowakei zu trennen und Deutschland anzugliedern.

Die Regierungen in London und Paris warnen nun zwar die Reichsregierung in Berlin vor einem Gewaltakt zugunsten der Sudetendeutschen. Doch beide stellen intern fest, daß sie zu einem Kriege nicht gerüstet sind, und London lehnt es ab, eine Garantieerklärung für die Tschechoslowakei abzugeben.

Chamberlains erster Vermittlungsversuch und Benešs Vorschlag zur Aussiedlung der Sudetendeutschen

Chamberlain sieht realistisch, daß die Ereignisse auf einen Krieg zutreiben, der die Briten gegen ihren Willen auf die Seite der Tschechen zwingen würde. In dieser Lage versucht er zu retten, was zu retten ist. Er bietet Hitler an, gemeinsam mit ihm eine friedliche Lösung der anstehenden Probleme in der Tschechoslowakei zu suchen. Am 15. September sucht Chamberlain Hitler in Berchtesgaden auf. Hitler fordert nicht weniger und nicht mehr als die von einer deutschen Mehrheit bewohnten Grenzgebiete für das Reich und für umstrittene Bezirke eine Volksabstimmung. Der deutsche Kanzler kündigt an, er werde die Probleme der Sudetendeutschen in Bälde „so oder so aus eigener Initiative lösen”. Chamberlain versteht die Drohung dieser Worte. „So oder so” heißt in Hitlers Art, sich auszudrücken: Einlenken der Gegenseite oder Einmarsch der Wehrmacht in die Tschechoslowakei. Chamberlain sagt Hitler zu, die Frage des Selbstbestimmungsrechts für die Sudetendeutschen sofort mit seinem Kabinett in London zu beraten und dann baldmöglichst zu einem zweiten Gespräch nach Deutschland zurückzukommen.

Chamberlain, der ohne Mandat der Tschechen verhandelt, kann deren Einverständnis zu Henleins und Hitlers Anschlussforderung nicht erreichen. Hitler sagt Chamberlain jedoch zumindest zu, daß die Wehrmacht solange nicht marschiert, wie die deutsch-englischen Gespräche laufen. Am 19. September fordern die englische und die französische Regierung die tschechische auf, selbst und auf eigenen Entschluß mit oder ohne Volksabstimmung die Gebiete mit mehr als 50% sudetendeutscher Bevölkerung an das Deutsche Reich zu übergeben. Am 20. September, 20 Uhr, übermittelt der tschechische Außenminister Krofta den Botschaftern Englands und Frankreichs die Prager Antwort. Die Regierung der Tschechoslowakei lehnt es ab, die Sudetenlande abzutreten. Doch schon zwei Stunden später schwenkt Ministerpräsident Hodscha ein und läßt Paris und London übermitteln, daß die tschechoslowakische Regierung im Falle eines Krieges ohne britische Unterstützung zum Nachgeben bereit wäre. Die Antwort aus Paris folgt auf dem Fuß. Sie lautet: „Indem die tschechoslowakische Regierung den französisch-britischen Vorschlag ablehnt, übernimmt sie die Verantwortung dafür, daß sich Deutschland dazu entschließt, zu den Waffen zu greifen!“ Die Antwort aus London ist nicht minder klar. England und Frankreich lehnen es also ab, den Tschechen im Falle eines deutschen Angriffs beizustehen. Am 21. September um 17 Uhr übergibt der tschechoslowakische Außenminister Krofta den Botschaftern Englands und Frankreichs die endgültige Entscheidung seiner Regierung . Der englisch-französische Plan zur Abtretung der mehrheitlich von Sudetendeutschen bewohnten Gebiete wird darin „mit dem Gefühl des Schmerzes“ akzeptiert. Der Weg ist nun frei für weitere Gespräche zwischen Chamberlain und Hitler. Dieser wenig formelle Akt des Akzeptierens wird in der Geschichtsschreibung bisweilen als die „Prager Abtretung vom 21. September 1938“ bezeichnet, die in der Tat der eigentliche völkerrechtliche Akt beim Wechsel der Sudetenlande von der tschechoslowakischen Hoheit unter deutsche Hoheit ist. Damit hätte die Auseinandersetzung um die Sudetenfrage eigentlich beendet werden können. Doch es kommt anders.

Auch der tschechische Staatspräsident Beneš sucht noch eine Lösung, allerdings in seinem Sinne. Er schlägt dem französischen Präsidenten Daladier vor, böhmische Landesteile mit 800-900.000 Sudetendeutschen an Deutschland abzutreten und dafür 1,5 bis 2 Millionen Sudetendeutsche aus der Tschechoslowakei nach Deutschland auszusiedeln. Als Beneš´ Abtretungsplan auf keine Gegenliebe stößt , fragt er am 19. September in Moskau an, ob ihn die Sowjetunion in einem Kriege gegen Deutschland unterstützen würde. Doch auch dieser Plan schlägt fehl. Die Polen und Rumänen gewähren den Sowjets keine Durchmarscherlaubnis für die Rote Armee hin zur Tschechoslowakei.

Chamberlain und Hitler in Bad Godesberg vom 22. bis 24. September 1938

Am 22. September treffen sich Chamberlain und Hitler ein zweites Mal, diesmal in Bad Godesberg bei Bonn. Ministerpräsident Chamberlain berichtet Hitler von der nur mit Druck und Mühen erreichten Annahme des englisch-französischen Plans durch die Regierung der Tschechoslowakei. Er rechnet nun mit Hitlers Dank, doch der schiebt zu seiner Bestürzung zwei neue Forderungen nach. Er verlangt die gleichen Regelungen für die ungarische und die polnische Minderheit sowie die sofortige Besetzung der mehrheitlich von Sudetendeutschen bewohnten Zonen durch die Wehrmacht innerhalb von nur vier Tagen. Die Konferenz von Godesberg droht, an Hitlers Nachforderungen zu scheitern. Daß die zweite Forderung des deutschen Kanzlers nicht ganz unberechtigt ist, erweist sich noch während der Gespräche. In Prag wechselt die Regierung, und am zweiten Konferenztag um 22.30 Uhr verkündet die neue Regierung der Tschechoslowakei die Allgemeine Mobilmachung und ruft 1,5 Millionen Soldaten zu den Waffen. Chamberlain versucht, Hitler diese Mobilmachung als Defensivmaßnahme zu erklären, doch auch der Naivste muß jetzt merken, daß die Tschechen den französisch-englischen Plan nun nicht mehr akzeptieren.

In den Folgetagen steht Europa am Rande eines neuen Krieges. Die deutsche Wehrmacht ist mit sieben Divisionen aufmarschiert. Die tschechische Regierung lehnt Hitlers Forderungen – besonders wegen der verlangten Volksabstimmung – ab und bringt das Heer mit Reservisten auf 43 Divisionen. Hitler beharrt darauf, daß die tschechische Regierung seine Godesberger Forderungen bis zum 28. September akzeptiert. Andernfalls – so seine Drohung – werde die Wehrmacht die Sudetengebiete am 1. Oktober 1938 mit Gewalt besetzen.

Die Münchener Konferenz vom 29. und 30. September 1938

Dank der Vermittlung des italienischen Ministerpräsidenten Mussolini kommt es am 29. und 30. September 1938 dann doch zu einer Lösung. Hitler lädt die Staats- und Regierungschefs aus Rom, Paris und London nach München ein. Die Prager Regierung wird aus London informiert, doch nicht von Hitler eingeladen. Der „Führer” will mit der Regierung, die den Sudetendeutschen keine Freiheit geben wollte, nicht verhandeln. Es folgen zwei Tage harten Ringens. Am 30. September 1938 frühmorgens ist der Vertrag formuliert und unterschrieben. Die wesentlichen Punkte dieses nach dem Tagungsort benannten Münchener Abkommens lauten :

  • Die Räumung der vorwiegend deutsch bewohnten Sudetengebiete beginnt am 1. Oktober
  • und ist bis zum 10. Oktober 1938 abzuschließen.
  • Ein internationaler Ausschuß unter tschechischer Beteiligung bestimmt zusätzliche Gebiete, in denen die spätere Zugehörigkeit durch eine Volksabstimmung geklärt wird.
  • Ein Optionsrecht für Tschechen und Sudeten innerhalb von sechs Monaten stellt einen freiwilligen Bevölkerungsaustausch sicher.

Dieses Münchener Abkommen von 1938 der vier Mächte wird den Tschechen mit der dringenden Empfehlung eröffnet, es unverzüglich anzunehmen. Bis zum 10. Oktober 1938 werden die Sudetengebiete mit zirka 3 Millionen Deutschen dem Deutschen Reiche angeschlossen. Damit sind der Wählerwille und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger in der 1918 ausgerufenen „Provinz Deutschböhmen“ mit 20jähriger Verzögerung doch noch eingelöst worden.

Das Münchener Abkommen 1938

Der genaue Wortlaut des Münchener Abkommens ist es wert, aufmerksam studiert zu werden. Die Präambel lautet: „Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung … übereingekommen.“ Hiermit drücken die vier Unterzeichner aus, daß die Abtretung nicht in München, sondern im Grundsatz schon zuvor entschieden worden ist. Die Formulierung „des Abkommens, das … bereits grundsätzlich erzielt wurde,“ bezieht sich ausdrücklich auf die „Prager Abtretung“ vom 21. September. Die Abtretung ist zwar auf massiven deutschen Druck erfolgt, aber dennoch nicht zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei vereinbart worden. Und das hat seine Vorgeschichte, die mit Punkt 2 des Abkommens erkennbar wird. Punkt 2 lautet: „Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird.“ Hier ist Deutschland nicht erwähnt, und das hat seinen Grund. Nur die drei Siegermächte des Ersten Weltkriegs vereinbaren die Räumung der Sudetenlande mit der Tschechoslowakei, weil nur sie es sind, die den Tschechen die Rechte an den deutschen Gebieten wieder aberkennen können, die sie ihnen im November 1918 unter falschen Voraussetzungen zugesprochen hatten. Beneš hatte den Siegern 1918 in Paris falsche Angaben zu dem Bevölkerungsanteil der Deutschen und zu ihren Siedlungsflächen vorgelegt und zudem versprochen, die nationalen Minderheiten nach Art der Schweiz an ihrem neuen Staate zu beteiligen. Mit Punkt 2 des Abkommens korrigieren die Siegermächte von 1918 einen ihrer in Saint-Germain gemachten Fehler.

Das Münchener Abkommen wird nach dem Zweiten Weltkrieg annulliert, und es dient den Tschechen und den Siegern, die Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer angestammten Heimat und die Dekrete des Ministerpräsidenten Beneš zu begründen. Das Abkommen wird dabei im nachherein zur Ursache der Vertreibung und der Dekrete umgedeutet. Doch das Abkommen von München ist nicht zuerst die Ursache für die Verbrechen der Tschechen an den Deutschen im Jahre 1945 sondern vorher 1938 die Wirkung der vielen Wortbrüche, Diskriminierungen, Vergehen und Verbrechen der Tschechen an „ihren” Deutschen seit 1918. Mussolini, Daladier und Chamberlain setzen ihre Unterschriften in München nicht alleine unter den Vertrag, um Kriegsgefahr zu bannen. Sie unterzeichnen dies Abkommen über die Köpfe der Tschechen hinweg auch deshalb, weil sie nur zu gut wissen, daß die Tschechen sich die Gebiete der Sudetendeutschen 1918 ohne Rechtstitel, mit der Gewalt der Waffen angeeignet haben. Sie haben zur Kenntnis nehmen müssen, daß die Tschechen und Slowaken den Deutschen und Ungarn die in Saint-Germain versprochenen und in der Verfassung von 1920 festgeschriebenen Minderheitenrechte niemals völlig zugestanden haben.
(In der gängigen Literatur sind diese Geschehnisse auch unter den Stichworten Beneš-Minderheitenpolitik – in deutscher Schreibweise Benesch-Minderheitenpolitik -, unter Sudetenland und unter Appeasement-Politik zu finden.)

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